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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte des Eigentümers, Besitzers oder Verwalters zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.


2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.

3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

 

Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung verdient und fällig. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die Ion Immobilien zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig. Bei Zahlungsverzug werden wir für jede schriftliche Mahnung sechs Euro pauschalierte Mahnkosten berechnen. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser Verlangen hin überlassen Sie uns eine Vertragsabschrift.

5. Provisionssätze

 

Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Standort der Immobilien und nach der dort ortsüblichen Provision. Ratenzahlungen sind nach Vereinbarung möglich. Bei Vermietungen beträgt der Provisionssatz maximal zwei Nettomonatskaltmieten. Bei befristeten Mietverträgen (Wohnen auf Zeit, möblierte Wohnungen, kurzzeitige Aufenthalte) entsprechend reduzierte Vermittlungsprovision. Für bestimmte Objekte Vermittlungsprovision auf Verhandlungsbasis. Wir weisen Sie darauf hin, dass die reduzierte Provision nur bei rechtzeitigem Begleichen der Rechnung gewährleistet werden kann und dass Verzögerungen zum Anspruch auf volle Provision (zwei Nettomonatskaltmieten) führen, da reduzierte Leistungen nur zeitlich begrenzt angeboten werden können.

6. Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

7. Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Objekteigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.

9. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Zu unseren AGBs gehört auch unsere Datenschutzerklärung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO (alle Bestimmungen auf der nächsten Menü-Seite).

 

Impressum

 

ION Immobilien
In der Aue 30 F
69118 Heidelberg

Tel: +49 6221 6506125
Mobil: +49 170 5891230
ing.ioniliescu@gmail.com
www.ion-immobilien.de


Vertretungsberechtigter: Herr Dipl.-Bauing. Ion Iliescu
Berufsaufsichtsbehörde: Stadt Heidelberg, Bürgeramt Mitte, Postfach 105520, 69045 Heidelberg
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 67492091387

Mietglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar

 

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